Der European Accessibility Act (EAA) – Eine umfassende Einführung
von Rashid Bairamov
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die im April 2019 verabschiedet wurde. Ziel ist es, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu verbessern – und gleichzeitig den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, digitale Barrierefreiheit in vielen Bereichen umzusetzen, darunter Websites, mobile Apps, E-Commerce, elektronische Kommunikation, Bankdienstleistungen, E-Books und mehr.
Wann tritt der EAA in Kraft?
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Verbindliches Umsetzungsdatum: 28. Juni 2025
Ab diesem Datum müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, barrierefrei gestaltet sein. -
Übergangsfrist:
Für bestehende (Legacy-)Angebote gilt in bestimmten Fällen eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030 – insbesondere, wenn sie nicht wesentlich geändert oder aktualisiert werden.
Achtung: Websites wie z. B. WordPress-Seiten, die regelmäßig aktualisiert werden, fallen in der Regel nicht unter diese Ausnahmeregelung.
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie gilt für:
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Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro,
wenn sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher*innen im EU-Raum anbieten. -
Kleinunternehmen (sog. Mikrounternehmen) sind formal ausgenommen, aber:
Es wird dringend empfohlen, freiwillig Barrierefreiheit umzusetzen – aus Wettbewerbsgründen, zur Imagepflege und zur Risikominimierung.
Was muss barrierefrei sein?
1. Produkte
Zum Beispiel:
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Geldautomaten
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Zahlungsterminals
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E-Book-Reader
Anforderungen:
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Benutzerfreundliches Design
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Zugängliche Verpackung und Anleitung
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Kundenservice, der auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist
2. Dienstleistungen
Zum Beispiel:
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Websites und mobile Apps von Unternehmen
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Online-Shops
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E-Books
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Bankdienstleistungen
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Streaming-Dienste
Anforderungen:
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Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA
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Einhaltung des europäischen Standards EN 301 549
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Bereitstellung barrierefreier Kommunikation und Unterstützung
Was bedeutet das für Websites?
Alle unter die Richtlinie fallenden Websites und Apps müssen den Anforderungen von WCAG 2.1 AA entsprechen – das bedeutet z. B.:
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Gute Tastaturbedienbarkeit
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Ausreichender Farbkontrast
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Alternativtexte für Bilder
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Fokus-Management
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Barrierefreie Formulare
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Strukturiertes HTML (z. B. mit sinnvollen Überschriftenebenen)
Wie kann man sich vorbereiten?
Schritt-für-Schritt-Plan zur Umsetzung:
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Barrierefreiheitsanalyse durchführen
– Mit Tools wie dem Accessibility Checker, WAVE oder axe DevTools -
Manuelles Testen
– Insbesondere auf Startseite, Navigation, Formulare, Shop-Funktionalität -
Fehler beheben & Code anpassen
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Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement)
– Diese sollte öffentlich zugänglich sein und Fortschritte dokumentieren -
Dokumentation führen, um Nachweise bei Beschwerden oder Prüfungen liefern zu können
Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
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Rechtssicherheit: Schutz vor Abmahnungen, Strafen und Klagen
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Zugänglichkeit für alle Nutzer*innen, inkl. älterer Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen
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Besseres Nutzererlebnis (UX) für alle
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Bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO)
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Höhere Conversion-Rates
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Imagegewinn und CSR